Psychotherapie ist eine wissenschaftlich fundierte Methode, mit Hilfe derer, in einer geschützten und professionellen Umgebung, ein intensiver Arbeitsprozess in Bewegung kommt, mit dem Ziel zu verändern. Die Bereitschaft und der Wunsch nach Veränderung sind dabei wichtige Voraussetzungen.
§1 (1) des Psychotherapiegesetzes (§1 PthG) hält zur Berufsumschreibung fest, dass die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewußte und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten ist, mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.
Was bedeutet „PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision“?
Die fachspezifische Ausbildung beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil, welcher die/der Absolventin/Absolvent ab einem gewissen Zeitpunkt befähigt selbstständig eine Praxis zu führen und psychotherapeutisch zu arbeiten. Um die Qualität des Therapieprozesses zu gewährleisten ist ein Austausch zwischen AbsolventIn und einer/einem erfahrenen Psychotherapeutin/Psychotherapeuten (LehrsupervisorIn), welche/r ebenso an die Verschwiegenheit gebunden ist, vorgeschrieben.
Was versteht man unter Verschwiegenheit?
Alles was Sie mit mir in der Therapiestunde besprechen unterliegt einer strengen Verschwiegenheit gegenüber Dritten.
Was ist ein Erstgespräch?
In einem ersten Gespräch möchte ich Sie kennenlernen und über Ihre Vorstellungen und Erwartungen sprechen. Aufgrund dessen können wir klären ob und wie ich Sie unterstützen kann. Des weiteren werden wir über die Rahmenbedingungen der Psychotherapie sprechen und können offene Fragen und sonstige Anliegen klären.
